20260430 NZWD Widerspruch gegen Windpark Dirmstein

Widerspruch gegen Windpark eingelegt

Am 01.04.2026 hat die SGD Süd das Projekt “Windpark Dirmstein” der BayWa r.e. GmbH immissionsschutzrechtlich genehmigt. Jedem Bürger ist es möglich dagegen Widerspruch einzulegen.

Da es keine mehrheitliche Unterstützung von Seiten der Gemeinderäte aus den Ortsgemeinden Dirmstein und Obersülzen gegen diese Pläne und Genehmigung gibt, haben bisher 13 Bürger aus Dirmstein, Obersülzen und Offstein Widerspruch gegen die Genehmigung zum Bau von 17, jeweils 267m hohen WEA des Typs Nordex N175 durch die BayWa r.e. GmbH eingelegt. Viele von ihnen sind Mitglied bei der BI NEIN Zum Windpark Dirmstein.

Mit juristischem Beistand wurde per Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz ein „Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs“ gestellt. 

Eine Entscheidung des OVG steht aktuell noch aus. Das Gericht ist bestrebt, dieses dringliche Verfahren noch im Laufe des Juli 2026 abzuschließen. 

Die BI NEIN Zum Windpark Dirmstein hofft, dass dies eine aufschiebende Wirkung hat und die BayWa r.e. GmbH nicht wie geplant im nächsten Jahr 2027 mit dem Bau beginnen kann.

Die Frist für die Erhebung von Widersprüchen durch Dritte läuft noch bis einschließlich 1. Juli 2026. Nach Einlegung des Widerspruchs verbleibt den Betroffenen ein Monat Zeit für die detaillierte Begründung.

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