20260430 NZWD Obersülzen Gemeinderat Widerspruch

Genehmigung Windpark – Geht Obersülzen in den Widerspruch?

In der Debatte um den Windpark Dirmstein hat sich die Lage für die Gemeinde Obersülzen zugespitzt.

Was als demokratisches Votum im Gemeinderat begann, entwickelt sich nun zu einem juristischen Wettlauf gegen die Zeit. Die SGD SÜD hat mit dem Ersetzen des nicht erteilten Einvernehmens der Obersülzer Gemeinde und der folgenden Genehmigung das höchste Gut der Mitwirkung, die Planungshoheit bei Bauvorhaben, verletzt. Die Möglichkeit der Ortsgemeinde dagegen Widerspruch einzulegen besteht. Vielleicht hat die Behörde hier rechtswidrig entschieden? Auch die Behörde stand unter Zeitdruck: Eingereicht wurde der BayWa r.e. Antrag bereits im April 2024. Innerhalb von 2 Jahren muss die Behörde entschieden haben.

Der Rückblick: Ein deutliches „Nein“ aus Obersülzen

Bereits am 24. März 2026 setzte der Gemeinderat Obersülzen ein klares Zeichen: Das gemeindliche Einvernehmen für den Bau des Windparks wurde offiziell versagt. Die Gründe hierfür waren vielfältig und spiegelten die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger wider.

Die Wende: SGD Süd setzt sich über Ratsbeschluss hinweg

Trotz der Ablehnung durch die Gemeinde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd vollendete Tatsachen geschaffen. Am 1. April 2026 erteilte die Behörde der BayWa r.e. GmbH die offizielle Genehmigung für den Bau und Betrieb des Windparks. Damit wurde das Votum aus Obersülzen faktisch rechtlich übergangen.

Dringlichkeitssitzung: Bleibt Obersülzen bei seiner Linie?

Durch die Entscheidung der SGD Süd ist der Gemeinderat nun erneut gefordert. Die zentrale Frage lautet: Wird Obersülzen offiziell Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid einlegen?

Da für einen solchen Widerspruch strikte Fristen gelten, wurde eine Dringlichkeitssitzung anberaumt. Der Widerspruch muss zwingend bis Ende April 2026 bei der SGD Süd eingegangen sein, um rechtswirksam zu werden.

Termindetails der Sitzung: Alle Informationen zur Tagesordnung und den Hintergründen finden Sie im Ratsinformationssystem: https://leiningerland.gremien.info/meeting/8741

Zur Dringlichkeitssitzung des Obersülzer Gemeinderates am 23.04.26 sind nur 6 Mandatsträger entschieden. Aufgrundessen waren die Anwesenden nicht beschlussfähig.

Bürgermeister Schütz hat einen neuen Termin für den 28.04.26 festgelegt. Auch an diesem Tag wird es nur diesen Tagesordnungspunkt haben. Falls rechtzeitig angekündigt, ist es ausreichend, wenn weniger Gemeinderäte anwesend sind, um beschlussfähig zu sein.

Termindetails der Sitzung: Alle Informationen zur Tagesordnung und den Hintergründen finden Sie im Ratsinformationssystem: https://leiningerland.gremien.info/meeting/8745

Am 28.04.26 fand dann die zweite Dringlichkeitssitzung statt, zum Thema Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid der SGD Süd für den Windpark Dirmstein bzw. gegen das eine WEA, welches auf der Gemarkung Obersülzen steht.

Das tragische Ende: Pattsituation

In der entscheidenden Abstimmung über den Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid kam es zum Äußersten: Ein Patt von 5 zu 5 Stimmen – wie in Dirmstein. Besonders tragisch: Ortsbürgermeister Schütz enthielt sich der Stimme. In einer Situation, in der es um die Zukunft der Gemarkung und den Schutz der Bürger geht, hätte seine Stimme den Ausschlag geben können. Doch durch die Enthaltung griff die bittere Logik der Gemeindeordnung (§40 GemO): 

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 1

Fazit – Die Bürger stehen alleine da

Damit ist es amtlich: Auch die Ortsgemeinde Obersülzen wird keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Windpark Dirmstein unternehmen. Es ist zutiefst bedauerlich, dass sich weder in Dirmstein noch in Obersülzen eine stabile Mehrheit im Gemeinderat findet, die bereit ist, für die Interessen der Bürger und den Erhalt unserer Landschaft bis zur letzten Instanz zu kämpfen.

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. GemO §40 https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GemORPpP40
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