Antwort Offener Brief #04

Wir von der Bürgerinitiative “NEIN zum Windpark Dirmstein!” wollten wissen, ob gemeindeeigene Grundstücke als “Ausgleichsflächen”, für die von Privatpersonen verpachteten Flächen geplante WEA Nutzung, verwendet werden (siehe Beitrag vom 07.01.26).

Auf unsere Anfrage 1 beim Dirmsteiner und Obersülzer Gemeinderat haben wir die folgenden Antworten bekommen.

Antwort Ortsbürgermeister Obersülzen

Zitat:

Zu Frage 1:

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Ortsgemeinde Obersülzen sind in Abstimmung mit der

Verbandsgemeindeverwaltung keine gemeindeeigenen Grundstücke der Ortsgemeinde Obersülzen als Ausgleichsflächen für die geplante Errichtung der Windenergieanlagen durch den Projektentwickler vorgesehen.

Zu Frage 2:

Der Verwaltung liegt derzeit noch kein Vertragsentwurf im Hinblick auf Ausgleichsflächen vor. Üblicherweise handelt es sich hierbei um Pachtverträge, die für die Dauer des Betriebs der Anlagen den ökologischen Ausgleich sicherstellen. Die konkrete Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Art der Pflanzungen, Anzahl, Qualität und Umfang) wird durch die zuständigen Fachbehörden, insbesondere die Obere Naturschutzbehörde, verbindlich festgelegt.

Zu Frage 3:

Da nach derzeitigem Stand keine Flächen der Gemarkung Obersülzen betroffen sind, gab es hierzu in Obersülzen keinen von der Verwaltung zu behandelnden Tagesordnungspunkt in einer Gemeinderatssitzung.

Zu Frage 4:

Die Umsetzung sowie die Verantwortung für die Ausgleichsmaßnahmen obliegen nicht der Ortsgemeinde Obersülzen, sondern dem jeweiligen Projektentwickler.

Antwort Ortsbürgermeister Dirmstein

Zitat:

Frage 1: Um welche gemeindeeigenen Grundstücke handelt es sich?

Antwort: Um die Flurstücke 5218/1 (22.983 qm) und 5243/3 (23.810 qm)

Screenshot Quelle https://boris.rlp.de (Quellenvermerk DL-DE->BY-2.0: © GeoBasis-DE / BKG (2026) dl-de/by-2-0)

Frage 2: Wie sehen die eventuell noch abzuschließenden Verträge diesbezüglich vom materiellen Inhalt her aus?

Antwort: Nach meinen Recherchen wird für Ausgleichsflächen dieser Art jährlich ein mittlerer 4-stelliger €-Betrag pro Hektar bezahlt. Da noch kein Vertrag abgeschlossen ist, kann auch keine dezidierte Angabe gemacht werden.

Frage 3: Wurde der Gemeinderat diesbezüglich unterrichtet und wurde bereits darüber abgestimmt?

Antwort: In der neuen Legislatur waren die möglichen Ausgleichsflächen in einer Gemeinderatssitzung noch kein Tagesordnungspunkt- einzig die Anfrage der BayWa r.e. bzgl. eines Vertragsabschlusses für die Ausgleichsflächen im Oktober letzten Jahres wurde von mir – anlog zur Vorgehensweise gestern unter Mitteilungen – mitgeteilt. Ich habe der BayWa r.e. mitgeteilt, dass ich diesbezüglich keinen Vertrag mit der BayWa r.e. abschließen werde, solange keine Fakten auf dem Tisch liegen. Der alte Gemeinderat hatte die in Rede stehenden Ausgleichsflächen in seiner 41. und damit letzten Sitzung am 26.06.2024 im nicht-öffentlichen Teil unter TOP 7 auf der Tagesordnung.

Frage 4: Wer leistet die Ersatzzahlung in Höhe von 1,8 mio. €:

Antwort: Die Baywa r.e. wird die gemäß Gutachten zu zahlende Summe entrichten.

 

Hintergrund

Für die auf der Gemarkung Dirmstein geplanten WEA sind – gesetzlich vorgeschrieben – Ausgleichsflächen bereitzustellen. Sämtliche dieser 17 geplanten, riesigen Windräder werden auf privaten Grundstücken stehen. Die Verpächter sind demnach Privatpersonen, die eine nennenswerte jährliche Pacht erhalten. Die Rede ist von 20.000 – 40.000 € jährlich 2 , garantiert über mindestens 20 Jahre. Es kann bei  großen, modernen Anlagen auch deutlich 3 mehr sein. Hier fließen Unsummen von Steuergeldern in die Taschen der Projektierer und Privatpersonen. Wertvoller Lebensraum für Tiere sowie wertvolle Ackerflächen gehen dabei für die Lebensmittelproduktion, aber auch für die Versickerung von Regenwasser verloren.

Offiziell wird immer betont, dass Windkraft Anlagen keinerlei bedenkliche Auswirkungen auf Mensch und Natur haben. Umso fragwürdiger ist die gesetzliche Vorgabe, dass bestimmte Mengen an “Ausgleichsflächen” von den Projektierern bereitgestellt werden müssen. Die Verwendung von gemeindeeigenen Grundstücken hätte die Bürgerinitiative als nicht gerechtfertigt angesehen, da alle WEAs auf privatem Grund stehen werden. Das bedeutet nicht nur den Verlust unseres Naherholungsgebietes, sondern es wären noch zusätzliche Flächen als “Ausgleichsflächen für die Natur” uns Bürgern nicht mehr zugänglich. Aber auch für die Tierwelt sind kleine ausgewiesene “Wildruhezonen” nur ein schwaches Feigenblatt, wenn hingegen riesige Flächen zugestellt sind mit WEA, welche WEA-Sensible Tierarten nicht mehr nutzen können.

Ausgleichsflächen können/müssen verschiedenartig angelegt und ggf. auch bewirtschaftet werden 4.

Ein derartig riesiger Windpark direkt an den Ortsrändern kann überhaupt nicht in irgendeiner Form “ausgeglichen”werden. Eine “Ausgleichsfläche” irgendwo anders nützt den Menschen und Tieren hier auch nicht, wenn tagsüber die Anlagen weithin hör- und sichtbar sind und nachts noch zusätzlich die Befeuerung der riesigen Anlagen bis in die Schlafzimmer reichen wird. Bezahlt wird das alles – von den Subventionen für die Betreiber bis zu den “Ausgleichsflächen” selbstverständlich vom Steuerzahler und den Stromkunden. Auch wenn der Wind nicht weht!

Quellen

  1. https://neinzumwindparkdirmstein.de/wp/2026/01/offener-brief-04/
  2. https://www.terraren.de/post/windrad-pacht-landwirt
  3. https://www.eef-pachtet.de/
  4. https://ae-beispiele.fa-wind-solar.de/
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