Am 12. Dezember 2025 fand in Hockenheim die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) statt – ein Termin, der für die Windkraft-Diskussion in der Metropolregion von hoher Bedeutung war.
Zahlreiche Bürgerinitiativen aus betroffenen Orten wie Ziegelhausen, Neustadt, Obersülzen, Dirmstein und weiteren Gemeinden waren vor Ort, um entschlossen Protest zu demonstrieren und sichtbar Flagge zu zeigen gegen den ungezügelten, flächenfressenden Ausbau der Windkraft. Sie wandten sich vor allem gegen die nun vom VRRN als riesiges Windkraftkonzentrationsgebiet geplante Fläche nördlich von Dirmstein – ein Gebiet, das selbst nachweislich als Schwachwindstandort gilt und landschaftlich sowie ökologisch sensibel ist.

Deutliches Abstimmungsergebnis gegen die Vernunft
Von den 75 stimmberechtigten Verbandsmitgliedern – fast ausschließlich Lokalpolitiker, die größtenteils nicht in den direkt betroffenen Dörfern und Landschaften leben – stimmten bei der entscheidenden Abstimmung lediglich 8 gegen die Windkraftpläne. Eine klare Mehrheit von 67 drängte den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie (Fortschreibung) in die zweite Offenlage 1.
Das bedeutet: Die Kritik der Bürger an zentralen Punkten – insbesondere am Windpark Dirmstein – wurde nicht ernsthaft berücksichtigt und vom Tisch gewischt.
Die zweite öffentliche Offenlage ist für den 2. März 2026 angekündigt (offizielle VRRN-Angaben sprechen von „Frühjahr 2026“ bzw. „Anfang 2026“). Danach soll – möglichst ohne weitere dritte Offenlage – der Plan bis Ende 2026 als Satzung beschlossen werden.
Wichtig: Nach Angaben des VRRN werden in diesem zweiten Beteiligungsverfahren nur noch Einwendungen zu den geänderten Teilen des Plans berücksichtigt. Das schränkt die Möglichkeiten für grundsätzliche Kritik deutlich ein 2.
Hohe Zahl an Einwendungen – Dirmstein weiterhin Konzentrationsgebiet
Bereits in der ersten Offenlagephase gab es enormen Widerstand: Laut Berichterstattung (u. a. Mannheimer Morgen 3) gingen über 30.000 Einwendungen gegen den Teilregionalplan Windkraft ein.
Dies ist ein unübersehbares Nein großer Teile der Bevölkerung zu diesem planungsgetriebenen, überdimensionierten Windkraftausbau. Trotzdem bleibt die Fläche nördlich von Dirmstein als überdimensionales Vorranggebiet erhalten. Dort plant BayWa r.e. GmbH einen riesigen Windindustriepark mit bis zu 17 Anlagen (je ca. 266 m hoch), der die Ortschaften Dirmstein, Obersülzen und Umgebung massiv beeinträchtigen würde.
Der VRRN zeigt sich in Zeitnot und will die Vorgaben des WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz) 4 schnellstmöglich erfüllen – auf Kosten lokaler Akzeptanz, Landschaftsschutz, Naturschutz und realistischer Windhöffigkeit. Die politische Mehrheit ignoriert damit bewusst, dass der ungezügelte Ausbau in der Fläche von sehr vielen Bürgern ausdrücklich abgelehnt wird.
Ausblick: Noch eine Chance zur Einflussnahme
Die anstehende zweite Offenlage im Frühjahr 2026 bietet unserer Bürgerinitiative und betroffenen Anwohnern eine letzte Möglichkeit, gezielt zu den vorgenommenen Änderungen Stellung zu nehmen. Wer grundsätzlich gegen die Ausweisung des Gebiets bei Dirmstein ist, sollte sich daher jetzt schon auf diesen Termin vorbereiten – und möglichst fundierte, neue oder vertiefte Argumente einbringen.
Der Konflikt zwischen regionalen und landesweiten Ausbauzielen für erneuerbare Energien einerseits und lokalen Interessen an Landschaftsschutz, Immissionsschutz und Windhöffigkeit andererseits bleibt damit hochaktuell.
Der Druck aus der Bevölkerung muss spürbar bleiben – denn die politische Planung entfernt sich immer weiter vom tatsächlichen Bürgerwillen.
Engagieren Sie sich jetzt in unserer Bürgerinitiative!
Weiterführende Informationen
Quellen
- VRRN – Verbandsversammlung 12.12.2025 – Protokoll und Pläne
https://session.vrrn.de/bur/si0057.asp?__ksinr=182 - https://m-r-n.com/region-organisation/neuigkeiten-aus-der-region/news-events/verbandsversammlung-beschliesst-zweite-offenlage/
- https://www.mannheimer-morgen.de/metropolregion_artikel,-metropolregion-neuer-entwurf-zur-windkraft-in-der-rhein-neckar-region-auf-dem-weg-_arid,2346660.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/windbg/
