Am 12.12.2025 um 14:00Uhr findet in 68766 Hockenheim, Rathausstraße 3, Stadthalle Hockenheim, Großer Saal, die Verbandsversammlung für die Metropolregion Rhein-Neckar statt.
An dieser Sitzung soll die 2. Offenlegung des Teilregionalplanes Windenergie beschlossen werden.
Der Windpark Obersülzen/Dirmstein ist ein wesentlicher Teil dieser Planung.
Zeigt Flagge, geht dorthin und hört Euch das an. Die meisten Entscheidungsträger wohnen nicht in unserer Region und sind auch nicht von diesen Windkraftmonstern betroffen.
Details zur Sitzung finden Sie unter diesem Link: https://session.vrrn.de/bur/si0057.asp?__ksinr=182
Wichtige Dokumente
- “Anlage 1 Synopse zur 1. Offenlage der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie”
Dieses Dokument beinhaltet alle eingegangenen “Anregungen” (Einwendungen) gegen die Pläne.
Für die Planung bei Dirmstein finden sich die Einwendungen, indem nach dem Plangebiet “DÜW/RPK/WO-VRG01-W” gesucht wird. - “Anlage 2 Synopse der verwaltungsinternen Korrekturen der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie”
Dokument zu Vorschriften der einzelnen betroffenen Bundesländer im Einzug des VRRN.
Für Rheinland-Pfalz gibt es keine Vorschrift bzgl. der Mindestwindgeschwindigkeiten. Es wird pauschal 5,6m/s in 160m Höhe angenommen („Erfahrungswerte“). - “Anlage 3 Plansätze und Begründung der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie inkl. Synopse der Änderungen”
Dieses Dokument enthält die gesetzlichen Begründungen.
Achtung: S.9:
“Werden die Flächenbeitragswerte bzw. Teilflächenziele in einer Region oder einem Land nicht erreicht, entfällt die Ausschlusswirkung bisheriger Konzentrationsplanungen und die Rechtsfolge aus § 249 Abs. 7 BauGB tritt ein. Windenergieanlagen bleiben infolgedessen privilegiert.” - “Anlage 4a Raumnutzungskarte mit Darstellung der Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung (Blatt West)”
Beinhaltet die Karte der geplanten linksrheinischen Windvorranggebiete.
Dirmstein fällt darunter unter Plangebiet DÜW/RPK/WO-VRG01-W
Ausschnitt Vorranggebiet DÜW/RPK/WO-VRG01-W Quelle: VRRN Anlage 4a Raumnutzungskarte mit Darstellung der Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung (Blatt West) - “Anlage 5 Umweltbericht der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie”
Wichtig: Einschätzung des Vorranggebietes für DÜW/RPK/WO-VRG01-W ab Seite 89 aus Natur- und Umweltgutachterische Sicht.
Es gäbe keine Betroffenheit “windenergiesensibler Arten”. - “Anlage 6 Tabellarische Übersicht der Abwägungsvorschläge”
Beschlussvorlage für die einzelnen Vorranggebiete.
S2. für DÜW/RPK/WO-VRG01-W:
“Geringfügige Verkleinerung auf westlicher Teilfläche und geringfügige Erweiterung auf östlicher Teilfläche” - “Anlage 7 A3 Übersichtskarten der Vorranggebiete für die 2. Offenlage”
Komplettübersicht aller Vorranggebiete im Planungsbereich des VRRN.
Die Fläche bei Dirmstein, DÜW/RPK/WO-VRG01-W, ist sichtlich die größte im VRRN Gebiet und wird als “Konzentrationsfläche” bezeichnet.
